Es ist die Aufgabe eines Arbeitgebers, sich um seine Mitarbeiter zu "sorgen". Das wird bezeichnet als Fürsorgepflichten. Besondere Fürsorgepflichten gelten dann,
wenn sich ein Mitarbeiter für das Unternehmen im Ausland, in einer ihm fremden Umgebung aufhält. Ein Auslandsaufenthalt ist immer eine besondere Herausforderung für einen Mitarbeiter. Es gilt
sich auf andere Kulturen, klimatische Gegebenheiten und Risiken unterschiedlichster Art einzustellen. Deshalb gehört es zu den Aufgaben des Arbeitgebers, Mitarbeiter vor einem Auslandsaufenthalt
ausführlich über diese Arbeits- und Lebensumstände zu informieren. Kommt der Arbeitgeber dieser Aufgabe nicht nach, kann das zu Schadensersatzansprüchen führen.
Wir raten dazu, schon vor dem Auslandseinsatz an eine Rückkehr zu denken, um abhängig von der individuellen Situation rechtzeitig wichtige Weichen zu stellen. Insbesondere betrifft das die Rückkehr in die gesetzliche oder private Krankenversicherung.
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